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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.    Allgemeines

 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

2.    Urheberschutz und Nutzungsrechte

 

a)     Der an Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerk­vertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. 

 

b)     Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Ur­heber­rechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

c)     Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

 

d)     Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

e)     Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Über den Umfang der Nutzung steht Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH ein Auskunftsanspruch zu.

 

f)     Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungs­stücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH zur Geltendmachung von Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Dienst­leistungen SDST/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

g)     Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

h)     Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH.

 

3.    Vergütung

 

a)     Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Netto­be­träge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

 

b)     Werden die Entwürfe später, oder im größeren Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

 

c)     Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrück­lich etwas anderes vereinbart worden ist.

 

d)     Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftrags­erteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

 

e)     Kündigt der Auftraggeber den Auftrag, so wird das Honorar anteilig fällig: 1/3 des Gesamtbetrages nach der Planungsphase, 2/3 des Gesamtbetrages, wenn bereits Entwürfe von Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH gemacht worden sind.

 

f)     Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars im Eigentum der Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH.

 

g)     Bei Zahlungsverzug kann Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH Verzugszinsen in Höhe von 

    5 %  über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltend­machung eines höheren Schadens bleibt davon unberührt. Bei Zahlungsverzug ist Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH berechtigt, sämtliche dadurch entstehenden Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen zu berechnen. 

 

4.    Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

 

a)     Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen und Manuskriptstudien
werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

 

b)     Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Kosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layout) sind zu erstatten.

 

c)     Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.

 

d)     Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag­geber verpflichtet sich, Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen. 

 

e)     Soweit Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

 

f)     Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwert­steuer zu entrichten sind.

 

5.    Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

 

a)     An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentums­rechte übertragen.

 

b)     Die Originale sind nach angemessener Frist von 3 Monaten an Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH unbeschädigt zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

 

c)     Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

 

d)     Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Heraus­gabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH geändert werden.

 

6.    Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

 

a)     Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH Korrekturmuster vorzulegen.

 

b)     Die Produktionsüberwachung durch Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Ent­schei­dungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

c)     Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH 3 bis 5 einwandfreie ungefaltetete Belege unentgeltlich. Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

7.    Haftung

 

a)     Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schaden ist ausgeschlossen.

 

b)     Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

 

c)     Soweit Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringers. Die jeweiligen Leistungserbringer sind keine Erfüllungsgehilfen von Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH. Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

d)     Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftrag­geber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH, stellt er sie von der Haftung frei.

 

e)     Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

 

f)     Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH. 

 

g)     Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH nicht übernommen. Gleiches gilt für deren Schutz­fähig­keit.

 

h)     Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

 

8.    Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

a)     Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH behält sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten vor.

 

b)     Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

c)     Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

9.    Schlussbestimmungen

 

a)     Erfüllungsort ist der Sitz von Quick & Görlich – Kommunikationsdesign GmbH.

 

b)     Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmun­gen nicht.

 

c)     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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